Widerruf
Kein Widerrufsrecht bei einer Reiki-Einweihung
Gemäß § 312d III BGB besteht ein Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher selbst veranlasst hat, dass der Unternehmer schon vor Ablauf der Frist mit der Leistungserbringung beginnt.
Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)
in das deutsche Recht zum 13.06.2014.